Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung der Bedingungen
Für alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen und Leistungen vom softwarebüro bott - hinfort sbb sind ausschließlich diese AGB in ihrer jeweils neuesten Fassung maßgebend. Von diesen AGB abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden jedoch Vertragsgegenstand, wenn sie sbb gegenüber ihren eigenen AGB oder gegenüber der gesetzlichen Regelung begünstigen. Im übrigen werden anderslautende AGB des Bestellers auch ohne ausdrücklichen Widerspruch von sbb selbst im Falle unserer Lieferung nicht Vertragsbestandteil. Änderungen und Ergänzungen dieser Vertragsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Die Verantwortung für die Auswahl der bestellten Ware und die damit beabsichtigten Ergebnisse liegt beim Käufer.

2. Angebote, Auftragsbestätigung
Die Angebote von sbb sind frei widerruflich und lediglich als Aufforderung zur Abgabe von Kaufangeboten zu verstehen. An den erteilten Auftrag (Kaufangebot) ist der Käufer ab Zugang vier Wochen gebunden. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von sbb oder durch Lieferung der bestellten Ware zustande. Alle Angaben in Prospekten, Anzeigen usw. sind auch bezüglich der Preise unverbindlich.

3. Preise
Sämtliche Preise sind Nettopreise. Fracht- und Verpackungskosten hat der Käufer zusätzlich zu entrichten. Die Preise verstehen sich ab Bad Kissingen, einschließlich normaler Verpackung. Soweit zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise von sbb. Bei Geschäften mit Vollkaufleuten gilt dies auch, wenn aufgrund leichter Fahrlässigkeit von sbb oder eines ausschließlich in ihrer Sphäre liegenden Umstandes die tatsächliche Lieferung erst nach mehr als vier Monaten erfolgen kann.

4. Lieferzeiten, Lieferverzug, Gefahrübergang
Die Versendung der Ware erfolgt ab Lager sbb. Bei allen Lieferungen geht die Gefahr auf den Besteller über, sobald die Ware dem Beförderer übergeben wurde, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Vereinbarte Lieferzeiten können nur eingehalten werden, wenn der Käufer den ihm obliegenden Pflichten (zum Beispiel fristgerechte Leistung einer vereinbarten Anzahlung, vollständige Beibringung etwa bereit zustellender Unterlagen etc.) nachgekommen ist. Bei nachträglichen Änderungs- oder Ergänzungswünschen des Käufers verlängert sich die Lieferzeit angemessen . Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware versandt oder die Versandbereitschaft dem Käufer mitgeteilt wird.
Hält sbb Liefertermine nicht ein, so hat der Käufer sbb schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen, die mit Zugang der Nachfristsetzung bei sbb beginnt. Als angemessen gilt eine Nachfrist von mindestens vier Wochen. Auch bei vereinbarten Fristen und Terminen hat sbb nicht Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt zu vertreten. In diesem Fall ist sbb berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. sbb ist jederzeit zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Der Käufer ist gehalten, zumutbare Teilleistungen zu akzeptieren. Abweichungen der gelieferten Ware von den Angebotsunterlagen sind zulässig,
Soweit nicht anders vereinbart, wird keine Haftung dafür übernommen, dass die gelieferten Waren nicht gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzen. Der Besteller ist verpflichtet, unverzüglich sbb Mitteilung zu machen, falls ihm gegenüber derartige Verletzungen gerügt werden. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Werk bzw. Lager von sbb verlassen hat. Wird der Versand aufgrund von Umständen, die der Käufer zu vertreten hat, verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

5. Annahmeverzug des Käufers
Nimmt der Käufer die Ware nicht ab, so ist sbb berechtigt, nach Fristsetzung und fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist von mindestens 10 Tagen vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen Im letzteren Fall können 15 % des Kaufpreises ohne Nachweis als Entschädigung verlangt werden, soweit nicht nachweislich nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines tatsächlich eingetretenen höheren Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.

6. Zahlungen
Alle Rechnungsbeträge sind per Nachnahme in bar oder mit Verrechnungsscheck bei Auslieferung der bestellten Ware zahlbar. In Rechnung gestellte Beträge sind am Geschäftstag nach Rechnungszugang, spätestens am Geschäftstag nach der Lieferung der Ware ohne Abzug in einer Summe zahlbar. Zahlungen gelten mit Gutschrift auf dem Konto von sbb als bewirkt. Unter Abbedingung der §§ 366, 367 BGB und trotz eventuell anderslautender Bestimmung des Käufers legt sbb fest, welche Forderungen durch Zahlung des Käufers erfüllt sind. Das Recht des Käufers gemäß der nachstehenden Bestimmung bleibt hiervon unberührt Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Eine Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Käufer wegen Gegenansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen ist ausgeschlossen. In jedem Fall können Zahlungen nur in der Höhe der dem Käufer zustehenden und geltend gemachten Gegenansprüche zurückgehalten werden.

7. Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller (auch Saldo-) Forderungen, die sbb aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer und/oder seine Konzernunternehmen jetzt oder künftig zustehen, werden sbb die folgenden Sicherheiten gewährt, die sie auf Verlangen nach ihrer Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Die Ware bleibt Eigentum von sbb. Verarbeitung oder Umarbeitung erfolgen stets für sbb als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für sie. Auf Aufforderung von sbb hat der Käufer die Abtretung offen zulegen und sbb die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben. Der Käufer gibt, wenn er nicht gegen sofortige Barzahlung weiterverkauft, den Eigentumsvorbehalt von sbb in der Weise an seine Kunden weiter, dass er sich diesen gegenüber selbständig gem. § 455 BGB das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung vorbehält. Bei Zugriffen Dritter- insbesondere des Gerichtsvollziehers - auf die Vorbehaltsware hat der Käufer auf das Eigentum von sbb hinzuweisen und sbb unverzüglich zu benachrichtigen. Kosten und Schaden, die durch solche Zugriffe entstehen, trägt der Käufer. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware gegen Diebstahl, Zerstörung, Beschädigung und sonstige Beeinträchtigungen auf seine Kosten zu versichern. Die daraus ihm zustehenden Ansprüche tritt er bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an sbb ab. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere bei Zahlungsverzug - ist sbb berechtigt, Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen . In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch sbb liegt, soweit nicht das Abzahlungsgesetz etwas anderes bestimmt, kein Rücktritt vom Vertrag vor. Soweit sbb nach den vorstehenden Regelungen zur Rücknahme von Vorbehaltsware berechtigt ist, räumt der Käufer ihr und ihren Beauftragten das unwiderrufliche Recht ein, seine Geschäftsräume zu den geschäftsüblichen Zeiten, gegebenenfalls mit Fahrzeugen zum Zwecke der Abholung der Vorbehaltsware zu betreten.

8. Zahlungsverzug
Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt oder einen schriftlich vereinbarten Zahlungstermin um mehr als 14 Tage überschreitet und die ihm gesetzte Nachfrist verstreichen lässt, ist sbb berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn Wechsel oder Schecks angenommen worden sind. Das gleiche gilt, wenn sbb andere Umstände bekannt werden, die erhebliche oder begründete Zweifel über die Kreditfähigkeit des Käufers aufkommen lassen - wie zum Beispiel Eröffnung eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens, Ablehnung eines Konkursantrags, schriftliche Kreditauskunft über die Kreditunwürdigkeit des Vertragspartners. In diesem Fall ist sbb außerdem berechtigt, bezüglich sämtlicher sonstiger Verträge Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, sowie nach angemessener Nachfrist von diesen Verträgen zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Ist der Käufer im Verzug, so ist sbb berechtigt, Zinsen in Höhe des von seinen Kreditgebern berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite oder 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Die Zinsen sind sofort fällig.

9. Rücktritt
Neben den bereits angeführten Fällen besteht außerdem ein Rücktrittsrecht für sbb bei einer den Vertragszweck gefährdenden Vertragsverletzung des Käufers, wenn eine Nachfristsetzung durch sbb mit Ablehnungsandrohung erfolglos geblieben ist.

10. Gewährleistung
Gibt die Betriebsanleitung Hinweise zur Problemanalyse und Fehlereingrenzung einer gelieferten Ware, wird der Käufer bei Störungen nach diesen Hinweisen vorgehen, bevor er die Instandsetzung durch sbb verlangt. Wird die von sbb gelieferte Ware vom Käufer zurückgesandt, so kann sbb die Reparatur ablehnen, wenn der Sendung keine Rechnungskopie und/oder ein Liefernachweis beigefügt wurde. Vor der Warenrücksendung ist im Gespräch mit sbb die Fehlerhaftigkeit der gelieferten Ware festzustellen. Die Warenrücksendung erfolgt auf Gefahr des Kunden und hat frei Haus zu erfolgen. Für die Überprüfung ungerechtfertigter oder unvollständiger Rücksendungen von beanstandeter Ware kann sbb eine Bearbeitungsgebühr von 100,- Euro erheben oder spezifisch abrechnen. Zugesicherte Eigenschaften liegen nur dann vor, wenn Beschreibungen der Ware ausdrücklich als zugesicherte Eigenschaften schriftlich bezeichnet worden sind. Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, so kann der Käufer wahlweise Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Bei Geschäften mit Endverbrauchern ist sbb berechtigt, die Durchführung der Gewährleistung ganz oder teilweise einem Vertragshändler oder einem geeigneten Fachhändler zu übertragen. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab dem Tag des Erhalts der Ware, sofern nicht sbb eine längere Gewährleistungsfrist einräumt. Die gelieferte Ware ist fabrikneu, sie kann neben neuen auch neuwertige Teile enthalten. Der Käufer hat sbb offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Lieferung schriftlich mitzuteilen. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch sbb bereitzuhalten. Bei Geschäften mit Vollkaufleuten muss der Käufer die Sendung bei Ankunft unverzüglich auf Transport und sonstige Schäden untersuchen und sbb von etwaigen Schäden oder Verlusten sofort durch eine schriftliche Meldung unter Angabe des genauen Sachverhalts Mitteilung machen. Die Vorschriften der §§ 377, 378 HGB bleiben ergänzend anwendbar. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jegliche Gewährleistungsansprüche gegenüber sbb aus. Für untypische, nicht vorhersehbare Schäden, insbesondere wegen des Auftretens von Computerviren, besteht keine Haftung. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen von sbb nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Gebrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, oder Eingriffe von nicht ausdrücklich dazu autorisierten Stellen vorgenommen, so entfällt jede Gewährleistung, wenn dadurch Mängel entstehen. Liegt ein Mangel vor und ist eines der vorstehenden Kriterien erfüllt, hat der Käufer zu beweisen, dass der Mangel nicht durch Eintritt einer der vorstehenden Voraussetzungen entstanden ist.
Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus.
Gebrauchte Geräte oder Ersatzteile werden unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung geliefert.

11. Reparaturaufträge
Bei der Erteilung von Reparaturaufträgen soll sich sbb nach Fehlern bzw. deren Auswirkungen erkundigen. Der Kunde soll darüber Auskunft geben. Der bei der Fehlersuche entstandene und zu belegende Aufwand wird dem Kunden in Rechnung gestellt.

12. Gewährleistung bei Reparaturaufträgen
Die Gewährleistung für Reparaturarbeiten beträgt 6 Monate. Die Gewährleistung bezieht sich nur auf tatsächlich ausgeführte Reparaturen und das dabei eingebaute Material.

13. Haftung
sbb haftet - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Ferner haftet sbb bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflicht auch für leichte Fahrlässigkeit. Die Haftung für positive Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung ist außerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt. Für den Verlust von Daten kann keine Haftung übernommen werden, es sei denn, ein entsprechender Schaden wäre auch durch regelmäßige, d.h. bei Kaufleuten tägliche Sicherung nicht vermieden worden.

14. Abtretungsverbot
Die Rechte des Käufers aus den Geschäften mit sbb sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch sbb nicht an Dritte übertragbar.

15. Datenschutz
Der Käufer erklärt sein Einverständnis damit, dass die sbb im Rahmen der Geschäftsbeziehung geltende personenbezogene Daten in der EDV-Anlage von sbb speichert und automatisch verarbeitet.

16. Vertragstyp
Die Lieferverträge zwischen sbb und Käufer sind, wenn nicht ausdrücklich anders bezeichnet, Kaufverträge. Die beiderseitigen Verpflichtungen ergeben sich ausschließlich aus den oben genannten Bestimmungen, die durch Finanzierungsvereinbarungen des Käufers mit Dritten nicht berührt werden. insbesondere bleiben die Zahlungsverpflichtungen des Käufers in voller Höhe bestehen, auch wenn sbb Finanzierungsverträge vermittelt hat.

17. Teilunwirksamkeit
Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser allgemeinen Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Für etwaige Streitigkeiten aus den Verträgen und den damit im Zusammenhang stehenden Rechtsbeziehungen wird für beide Teile Bad Neustadt/Saale als Gerichtsstand vereinbart, soweit dies zulässig ist. Gleiches gilt, wenn zum Zeitpunkt der Klageerhebung der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Käufers unbekannt ist. Es bleibt sbb jedoch unbenommen, auch am jeweiligen Sitz des Käufers zu klagen.
Erfüllungsort ist Waldberg.
Auf diesem Vertrag und alle damit im Zusammenhang stehenden Streitigkeiten ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des
Einheitlichen Kaufgesetzes (EKG) und des Einheitlichen Kaufabschlussgesetzes (EKAG) anwendbar.

18. Gerichtsstand, Erfüllungsort und anwendbares Recht

Für etwaige Streitigkeiten aus den Verträgen und den damit im Zusammenhang stehenden Rechtsbeziehungen wird für beide Teile Bad Neustadt/Saale als Gerichtsstand vereinbart, soweit dies zulässig ist. Gleiches gilt, wenn zum Zeitpunkt der Klageerhebung der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Käufers unbekannt ist. Es bleibt sbb jedoch unbenommen, auch am jeweiligen Sitz des Käufers zu klagen.
Erfüllungsort ist Waldberg.
Auf diesem Vertrag und alle damit im Zusammenhang stehenden Streitigkeiten ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des
Einheitlichen Kaufgesetzes (EKG) und des Einheitlichen Kaufabschlussgesetzes (EKAG) anwendbar.